Der Ehevertrag

 

Der Ehevertrag sollte die wichtigsten Punkte für das gemeinsame eheliche Leben regeln und z.B. auch für den Fall der Scheidung Vorsorge tragen. Mit unserem interaktiven Ehevertrag legen Sie individuell fest, ob eine Gütertrennung vereinbart werden oder eine Eigentumszuordnung erfolgen soll. Die Ehegatten können u.a. auf den nachehelichen Unterhalt verzichten, den Zugewinn bestimmen oder den Versorgungsausgleich regeln.

 
 

Erstellen Sie sich hier Ihren eigenen Ehevertrag, interaktiv und individuell an Ihre Wünsche angepasst.

 
 

Rechtsprechung zum Ehevertrag

Sittenwidrigkeit eines Ehevertrags
Ein Ehevertrag, der den Verzicht beider Ehegatten auf nachehelichen Unterhalt und Zugewinnausgleich vorsieht, ist unter Umständen sittenwidrig und damit nichtig.


Im entschiedenen Fall bejahte das Gericht die Sittenwidrigkeit, weil der Ehefrau im Vertrag die wirtschaftlich schwächere Rolle zukam. So wurde im Ehevertrag vereinbart, dass sie sich um Haushalt und Kinder kümmern sollte. Bei einer späteren Erwerbstätigkeit verpflichtete sie sich, sich stets am Familieninteresse zu orientieren. Diese Umstände begründeten die Sittenwidrigkeit des Vertrags, da die Ehefrau kaum Möglichkeit haben wird, die aus der im Ehevertrag festgelegten Rollenverteilung resultierenden wirtschaftlichen Nachteile aufzuholen.
(Dieses Urteil können Sie bei folgender Adresse bestellen: OLG Düsseldorf, Cecilienallee 3, 40474 Düsseldorf)

 
     

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