Der Ehevertrag |
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Der Ehevertrag sollte die wichtigsten Punkte für
das gemeinsame eheliche Leben regeln und z.B. auch für den Fall der
Scheidung Vorsorge tragen. Mit unserem interaktiven Ehevertrag legen Sie
individuell fest, ob eine Gütertrennung vereinbart werden oder eine
Eigentumszuordnung erfolgen soll. Die Ehegatten können u.a. auf den
nachehelichen Unterhalt verzichten, den Zugewinn bestimmen oder den Versorgungsausgleich
regeln.
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Erstellen Sie sich hier Ihren eigenen Ehevertrag,
interaktiv und individuell an Ihre Wünsche angepasst. |
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Rechtsprechung zum Ehevertrag
Sittenwidrigkeit eines Ehevertrags
Ein Ehevertrag, der den Verzicht beider Ehegatten auf nachehelichen Unterhalt
und Zugewinnausgleich vorsieht, ist unter Umständen sittenwidrig
und damit nichtig.
Im entschiedenen Fall bejahte das Gericht die Sittenwidrigkeit, weil der
Ehefrau im Vertrag die wirtschaftlich schwächere Rolle zukam. So
wurde im Ehevertrag vereinbart, dass sie sich um Haushalt und Kinder kümmern
sollte. Bei einer späteren Erwerbstätigkeit verpflichtete sie
sich, sich stets am Familieninteresse zu orientieren. Diese Umstände
begründeten die Sittenwidrigkeit des Vertrags, da die Ehefrau kaum
Möglichkeit haben wird, die aus der im Ehevertrag festgelegten Rollenverteilung
resultierenden wirtschaftlichen Nachteile aufzuholen.
(Dieses Urteil können Sie bei folgender Adresse bestellen: OLG Düsseldorf,
Cecilienallee 3, 40474 Düsseldorf)
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